Hintergrundwissen "Zuverlässigkeit"

als wichtige psychosoziale Kompetenz

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Zuverlässigkeit ist eine wichtige soziale / psychosoziale Kompetenz und ein entscheidender Faktor für den persönlichen, beruflichen und geschäftlichen Erfolg sowie die Erreichung von Zielen, sowohl von Personen, als auch von Organisationen. Zuverlässigkeit vermeidet Probleme während Unzuverlässigkeit Probleme verursacht. Zuverlässigkeit zeigt sich im Verhalten eines Menschen bzw. einer Organisation.

 

Beispiele für Zuverlässigkeit: Zuverlässige Erledigung von Aufgaben, Einhaltung von Verabredungen, Vereinbarungen, gemeinsamen Absprachen sowie die Einhaltung von Regeln oder Gesetzen. Zur Zuverlässigkeit zählt auch die Einhaltung von Terminen - die Pünktlichkeit. 

 

Zuverlässigkeit steht in einem engen Zusammenhang mit Verantwortungsbewusstsein, Gewissenhaftigkeit, Organisationsfähigkeit, Ordnungssinn und Fleiß und ist ein Indiz für Qualität. Unzuverlässigkeit hingegen steht in einem engen Zusammenhang mit Oberflächlichkeit, Untreue, Unberechenbarkeit, Wankelmut, Unstetigkeit, Unbeständigkeit, einer psychosozialen Störung oder einer eventuellen Persönlichkeitsstörung.

 

Unzuverlässigkeit hat stets Folgen für den, dem Unzuverlässigkeit widerfährt, von persönlich menschlicher Enttäuschung und allgemeiner Unsicherheit über finanzielle Verluste und Haftungen bis hin zum technischen Versagen und zum Tod einer Person bzw. mehrerer Personen.

 

Verlässlichkeit ist ein Indiz für die Ernsthaftigkeit von Absichten und Beziehungen. Unzuverlässigkeit spricht hingegen dafür, dass Absichten, Vereinbarungen, Versprechungen und Beziehungen - ob privat oder geschäftlich - nicht ernst genommen werden.

 

Pathologische Unzuverlässigkeit ist ein wichtiger Hinweis darauf, dass sich die unzuverlässige Person oder Organisation selbst für nicht wichtig nimmt (nicht wichtig = geringe bis ungenügende Qualität), was dann folglich auch ein Indiz für entsprechend geringe Qualität ist. Alternativ ist pathologische Unzuverlässigkeit ein Hinweis darauf, dass die unzuverlässige Person oder Organisation anderen keinen adäquaten Wert in Relation zu sich selbst beimisst (Selbstüberschätzung oder geringe Wertschätzung anderer).

 

Unzuverlässigkeit wie auch Unpünktlichkeit ist eine der krassesten Formen der Nichtachtung des anderen. Unzuverlässigkeit ist ein „No go“ im Berufsleben, im Geschäftsleben und im Privatleben. Niemand hat es nötig, von einem anderen versetzt zu werden, ob faktisch, umstandshalber, ursächlich oder zeitlich. Was sind das für Menschen und Organisationen, die andere „drauf setzen“ oder deren Zeit verschwenden oder gar ursächlich Schuld daran haben, wenn andere nunmehr selbst unzuverlässig erscheinen, weil sie sich im guten Glauben auf unzuverlässige Menschen verlassen haben?

 

Wenn man logischerweise davon ausgeht, dass jemandem, dem „Unzuverlässigkeit“ widerfährt, abgesehen vom persönlichen Ärger und vom Aufwand, die Unzuverlässigkeiten anderer zu bearbeiten, stets Zeit oder Mittel entgehen, ist unzuverlässiges Verhalten mit Diebstahl und Betrug gleichzusetzen. Vielen ist das nicht bewusst.

 

Tatsächlich kann Unzuverlässigkeit bestraft werden, sowohl privatrechtlich (BGB / z.B. Stornierung bei Nichterfüllung als auch öffentlich rechtlich (strafrechtlich, verwaltungsrechtlich und ordnungsrechtlich / z.B. Betrug § 263 Strafgesetzbuch oder Gewerbeuntersagung (§ 35 Gewerbeordnung / Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit). Zuverlässigkeit ist auch ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungsrecht. 

 

Die Zuverlässigkeit eines Antragstellers ist Voraussetzung für die Erteilung bestimmter Erlaubnisse durch eine Behörde. Wo eine unzuverlässige Ausübung einer Tätigkeit den Eintritt eines Schadens für die Gesellschaft regelmäßig befürchten lässt, sieht das Gesetz eine entsprechende Überprüfung durch die Behörde vor.

 

Die Zuverlässigkeit ist eine Voraussetzung, die im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung, z.B. einer Anfechtungsklage gegen einen Untersagungsbescheid vor dem VG voll justiziabel ist. D.h. die Verwaltung hat keinen Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum bei der Anwendung dieses Begriffes auf Lebenssachverhalte. Die Gerichte können somit die Entscheidung der Behörde, ob (Un-)Zuverlässigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt beim Betroffenen vorliegt, voll überprüfen und ggf. den die (Un-)Zuverlässigkeit voraussetzenden Verwaltungsakt aufheben.

 

Die Zuverlässigkeit wird von der Behörde von Amts wegen geprüft. Sie entwickelt dazu auf der Basis von ihr bekannten Tatsachen eine Prognose, ob der Erlaubnisinhaber in Zukunft durch Ausübung der Erlaubnis eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt.

 

Trotzdem sehen viele Menschen, aber auch Organisationen Vereinbarungen, Versprechungen und Termine ziemlich locker. Unzuverlässigkeit ist ein charakterliches Problem,  aber auch ein gesellschaftliches Problem. Verlässliches Verhalten wird erzieherisch immer weniger abverlangt und unsere Gesellschaft wird damit sozialisationsbedingt immer oberflächlicher.

 

Dies liegt daran, dass Unzuverlässigkeit häufiger toleriert wird als in früheren Zeiten, in denen entsprechende Sanktionen folgten. Abhängigkeiten kann man sich heute schneller entziehen, als früher. Dies betrifft alle Lebensbereiche in denen Verlässlichkeit gefragt ist, sowohl die Ehe, als auch eine Geschäftsvereinbarung.

 

Vielen ist die Schuldhaftigkeit ihrer Unzuverlässigkeit gar nicht bewusst – sie bezeichnen Menschen/Organisationen, die Verlässlichkeit anmahnen (Mahnung) sogar innerlich als Stalker, fühlen sich von dem, der Verlässlichkeit ggf. einfordert, geradewegs genötigt. Dies trifft auf Freunde (z.B. bei Verabredungen) ebenso zu wie auf Schuldner (z.B. bei Mahnungen) und unzuverlässige Arbeitgebervertreter, die mit ihren Verpflichtungen (z.B. Gehaltszahlung, Zeugnisausstellung) im Verzug sind.

 

Unzuverlässigkeit geht zumeist mit entsprechenden Ausreden einher, die zumeist nicht der Realität, sondern der Phantasie entsprechen. Insofern kann pathologische Unzuverlässigkeit auch als Indiz für eine psychische Problematik - sogar für eine schwere Krankheit - gewertet werden.

 

Die seltenen ehrlichen „Entschuldigungen“ kann man am Schamgefühl der Unzuverlässigen erkennen, die meisten anderen an psychologischen Indizien (Verhalten z.B. Stimme, Augen), insbesondere aber am messbaren Wiederholungscharakter. Der pathologisch Unzuverlässige bzw. Kranke wird hingegen nur selten echtes Schamgefühl zeigen, weil er es nicht empfinden kann.

 

Auffällig ist, dass der Unzuverlässige sich der Unglaubwürdigkeit seiner zumeist unwahren Ausrede oft nicht bewusst ist und sich damit gleich ein zweites mal negativ outet. Selbst auf Laien wirken derartige Ausreden wie eine schwere psychische Störung. Der pathologisch Unzuverlässige kann dies selbst jedoch nicht erkennen (Bspl.: Psychose) Ihm fehlt das Motiv. Er lebt in einer selbst konstruierten Scheinrealität, die er sich stets neu zusammenbastelt. Oft werden Ausreden immer abstruser.

 

Das Peinliche für den Unzuverlässigen ist, dass er auf Grund seiner innerlichen Überzeugung bzw. seines unzuverlässigen Charakters gar nicht bemerkt, dass man seine wahren Intentionen sehr schnell entlarvt. Beispiel sei hier einmal das Beziehungsleben bzw. partnerschaftliches Verhalten. Man erkennt Menschen, die eine Beziehung nicht wirklich ernst nehmen oder Angst vor einer Bindung haben daran, dass sie nur ungern Pläne schmieden, etwas planen und daran, dass sie unzuverlässig, unpünktlich und unverbindlich in ihren Aussagen sind. Alternativ enthalten ihre Aussagen eine teilweise übertrieben starke Verbindlichkeit, die sich jedoch nicht erfüllt. Das Ergebnis ist eine Ausrede.

 

Als Begründung für Unverbindlichkeit (= bewusste Unzuverlässigkeit) wird gerne angeführt, sich nicht festnageln oder nicht einengen lassen zu wollen. Oft steckt dahinter eine tiefe Furcht, verletzt bzw. selbst versetzt zu werden. Wer aber ohne Zögern, Versprechungen macht oder Verabredungen und Vereinbarungen eingeht, ohne diese zu halten, outet sich als Betrüger. In beiden Fällen kommen hinsichtlich der unzuverlässigen Person oder Organisation Zweifel auf. Es manifestiert sich ein Bild, ja ein bleibendes Bild, das zu einem mehr als ungünstigen Image führt, das haften bleibt und man so schnell nicht wieder oder gar nicht mehr los wird.