Hintergrundwissen "Hate Speech" / "Hassrede"
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Was wird als "Hassrede" bzw. "Hate Speech" bezeichnet?
Laut Wikipedia bezeichnet der Begriff "Hassrede" (Hate Speech) die sprachliche Ausdrucksweise von Hass mit dem Ziel der Herabsetzung und Verunglimpfung bestimmter Personen oder Personengruppen.
Der Begriff steht in einem Zusammenhang mit dem Begriff der "Hetze": Hetze steht in der deutschen Sprache für eine übertriebene Eile, große Hast sowie das Getriebensein. Abwertend wird damit die
Gesamtheit unsachlicher, gehässiger, verleumderischer, verunglimpfender Äußerungen oder Handlungen bezeichnet, die Hassgefühle, feindselige Stimmungen und Emotionen gegen jemanden oder etwas
erzeugen.
Laut der Amadeu-Antonio-Stiftung ist "Hassrede" (Hate Speech) angeblich kein sprachwissenschaftlicher, sondern ein rein politischer Begriff mit Bezügen zum juristischen Tatbestand der sogenannten "Volksverhetzung", der dann erfüllt ist, wenn jemand »in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet« (StGB, §130(1)).
Aus Gesamteuropäischer Sicht umfasst der Begriff gemäß dem Ministerkomitee des Europarats, Empfehlung R (97) 20 vom 30.10.1997 »alle Ausdrucksformen, die Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder andere Formen auf Intoleranz beruhendem Hass verbreiten, dazu anstiften, sie fördern oder rechtfertigen; einschließlich von Intoleranz, die sich in aggressivem Nationalismus und Ethnozentrismus, der Diskriminierung und Feindseligkeit gegenüber Minderheiten, Migrant/innen und Menschen mit Migrationshintergrund äußert«
Was umschließt der Begriff "Hassrede"
"Hate Speech" umschließt die Verwendung von Ausdrücken, die der Herabsetzung und Verunglimpfung von Bevölkerungsgruppen dienen, nicht aber die Verunglimpfung oder Herabwürdigung eines Individuums. Letzteres nennt man Beleidigung. "Hassrede" soll angeblich dann vorliegen, wenn der oder die Sprechende Hass empfindet und oder diesen erreichen will (Marker 2013, 59f.).
Sie liegt bereits vor, wenn jemand, der eine Meinung oder Botschaft wahrnimmt, diese als herabwürdigend und/oder verunglimpfend gegenüber einer Bevölkerungsgruppe versteht, selbst wenn diese Meinung nur indirekt geäußert wird. "Hassrede" bzw. "Hate Speech" liegt folglich bereits nach individuellem subjektiven Empfinden vor.
Demnach kann im Prinzip alles "Hassrede" sein, was einem anderen bzw. einer Gruppe nicht passt. Zudem ist es laut der Amadeu-Antonio-Stiftung "durchaus möglich, dass Mitglieder einer gesellschaftlich diskriminierten Gruppe eine gewisse Überempfindlichkeit entwickeln und auch Ausdrücke als diskriminierend empfinden, die von der Mehrheit der Sprachgemeinschaft tatsächlich neutral verstanden werden."
Auch könne man auch ohne beschimpfende Ausdrücke eine Bevölkerungsgruppe herabwürdigen und/oder verunglimpfen, ohne solche Ausdrücke oder Beschimpfungen zu benutzen. Auch dies fiele dann unter die Definition von Hassrede. Allein die Phantasie (Vorstellungskraft), die sich aufgrund einer Aussage oder Meinung entwickeln könnte, kann somit dazu führen, dass etwas als "Hassrede" empfunden wird.
Darunter falle laut Amadeu-Antonio-Stiftung z.B. ein Satz wie (Zitat) »Er ist Grieche, aber total fleißig«, da das Wort »aber« kommuniziere, dass der Fleiß der betroffenen Person unerwartet sei und damit indirekt zum Ausdruck gebracht würde, dass Griechen normalerweise faul seien.
Laut Amadeo-Antonio-Stiftung trete "diese Strategie der impliziten Hassrede" häufig bei politischen Gruppen auf, z.B. wenn eine Partei betone, dass Migrant/innen willkommen seien, »solange sie sich an unsere Gesetze halten«. Dies dürfe man nicht mehr sagen, denn allein diese Aussage sei eine Verunglimpfung von Migrant/innen, weil sie nur dann einen Sinn ergebe, wenn wir annehmen, dass Migrant/innen sich normalerweise nicht an Gesetze halten würden.
Der Begriff aus rhetorischer Sicht
Aus rhetorischer Sicht zählt der Begriff "Hate Speech" bzw. "Hassrede" zu den sogenannten Wortsinnverschleierungen und Wortsinnumdeutungen im Rahmen der persuasiven Kommunikation. Zugleich handelt es sich um ein rhetorisches Stilmittel, das kommunikative Gegner "mundtot" machen - und in einem negativen Licht erscheinen lassen - soll. Das Ziel ist die
Anpassung bzw. die Konformität.
Die Anwendung von Begriffen wie "Hate Speech" bzw. "Hassrede" sollen den Rezipienten neurolinguistisch (NLP) auf Ablehnung programmieren,
denn niemandem gefällt das eindeutig sehr negative Wort "Hass".
Damit finden wir Zugleich einen Appell an die Moral.
Auf der anderen Seite soll über sogenanntes Involvement entsprechende Zustimmung erzielt werden: Aktionen zur Unterbindung und Löschung sogenannter "Hate Speech" bzw. "Hassrede" erfahren auf diese
psychologische Art und Weise von unwissenden bzw. wenig informierten Dritten Billigung und Zustimmung, schließlich will kein psychisch gesunder Mensch selbst gehasst werden. Folglich lehnt man
alles, was von Kritik-Empfängern abwehrend als "Hate Speech" bzw. "Hassrede" bezeichnet wird, ab.
Man empfindet es als unmoralisch.
Durch Begriffe wie "Hate Speech" oder "Fake News" sollen bei Menschen Ängste und Verunsicherungen hervorgerufen werden. Sozialpsychologisch bekannt ist nämlich, dass allein das Wissen um systematische Überwachung zur Selbstzensur führt, insbesondere dann, wenn die eigene Meinung von der Mehrheitsmeinung abweicht.
Hassrede und Politische Korrektheit: Die Angst der Eliten
"Hassrede" oder "Hate Speech" ist zugleich eines der neuen Schlagworte der neuen sogenannten "politisch korrekten Eliten", die im Gegensatz zu früheren Zeiten einer funktionierenden,
aufgeschlossenen und toleranten Demokratie seit 2015 unter dem Begriff der "politischen Korrektheit" keine Kritik an der Regierung bzw. an den
Regierenden und ihren Weltanschauungen und Entscheidungen mehr wünschen.
Ihrerseits besteht die Angst vor einer
Missbilligung besonderer (teils waghalsiger) politischer Entscheidungen, vor einer etwaigen "Revolte" durch aufgeklärte Bürger und vor der Bildung oder Stärkung einer Opposition, die eine völlig
andere Auffassung vertritt, negative Folgen aktueller politischer Entscheidungen aufzeigt und juristisch sogar mit dem Rechtsweg droht.
Insofern hat der Begriff "Hate Speech" bzw. "Hassrede" einen eher undemokratischen und stark totalitaristischen Charakter, der letztendlich dem Schutz der Regierenden und ihrer bestimmten Weltanschauung dient, sich über die sogenannte politische Korrektheit manifestiert und die Bürger über die Lenkung durch Nudging in eine bestimmte Richtung denken und handeln lassen soll.
Hinzu kommt, dass Begriffe wie "Hate Speech" beliebig auslegbar sind, wodurch politische Gegner - ähnlich wie in totalitären Regimen - nach Belieben verfolgbar und bekämpfbar sind.
Für Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der u.a in seiner Vorlesung "Zensur gefällig? - geplante Einschränkung der Meinungsfreiheit" beim 1. Mai Kolloqium des Instituts für Gesellschaftswissenschaften Walberg klare Position gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Heiko Maas (SPD) bezieht, stellt die Tätigkeit von Maas (SPD) einen eindeutigen Kampf gegen die Meinungsfreiheit dar.
Steinhöfel sagt: "Wir stehen vor einem drastischen Eingriff der politisch-medialen Elite in eines unserer wichtigsten Grundrechte - und zwar durch ein Gesetzesvorhaben, das verfassungswidrig und
europarechtswidrig ist: Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz", das Joachim Steinhöfel lieber - Meinungsfreiheitsbekämpfungsgesetz nennen würde.
Steinhöfel spricht von "übertriebener Dramatisierung der Hate-Speech-Debatte", von "Hate-Speech-Hysterie", von "sprachpolizeilichen Initiativen", von "Stigmatisierung, Diskreditierung und
Mundtotmachung" sowie von "Denk- und Sprechverboten", die mit der "Sprachreinigung" der "ersten Säuberungswellen" der "Politischen Korrektheit" begannen, ebenso spricht er von der Entfernung
aller nichtstaatlichen "Fake News" zur
Implementierung der eigenen Wahrheit der Elite. Mittlerweile ist das Gesetz jedoch längst aktiv und Menschen werden verfolgt, ihre Meinungen gelöscht.
Joachim Steinhöfel weiter: "Dieser fundamentale Wandel des politischen Diskurses trifft mit einem dramatischen und demokratisch nicht legitimierten Eingriff in einem Land zusammen, dass die
Kanzlerin nicht beim Namen zu nennen wagt, sondern als das Land derjenigen bezeichnet, die schon länger hier leben." Steinhöfel spricht von "einem Aufbegehren wesentlicher Teile einer
unzufriedenen Bevölkerung, die die Entwicklung im Land nicht widerspruchslos hinnehmen wollen" und davon, dass sich dies "natürlich in einem aufgeheizten Diskurs in den Medien widerspiegelt", was
die "politisch-mediale Klasse durch repressive Maßnahmen zu kontrollieren" versucht.
Insofern sieht Steinhöfel "eine Elite im Kontrollverlust, der die Herrschaft über den politischen Diskurs und die Deutungshoheit entgleitet und die mit Hilfe eines verfassungswidrigen Gesetzes
politisches Terrain zurückerobern versucht". An Stelle des Diskurses würde würde einfach "durchregiert" und zu diesem Zwecke "eine Lösch-Infrastruktur eingerichtet, wie wir sie nur aus China oder
der Türkei kennen".
Steinhöfel zitiert Erasmus von Rotterdam, der vor 500 Jahren schrieb: "In einem freien Staat soll auch die Zunge frei sein." und betont, dass wir "auf dem besten Wege" seien, "große Teile dieser
Freiheit auf dem falschen Altar der moralisierenden Maßlosigkeit zu opfern". Steinhöfel erklärt, dass der sogenannte "therapeutische Staat und seine Multiplikatoren" unerwünschte Einstellungen
und Meinungen sowie abweichendes Verhalten rhetorisch geschickt als Krankheit bezeichnet hätten und nennt dazu Beispiele wie z.B. den Begriff "Islamophobie".
Ebenso sei es von der "politisch-medialen Klasse" rhetorisch geschickt gewesen, mit vagen Begriffen wie "Hate Speech" oder "Fake News" zu arbeiten, um jenseits der Gesetze und Gerichte die politisch unerwünschte Meinungsäußerungen zu kriminalisieren. Dies auch in Bezug auf "Fake News": Laut Steinhöfel ginge es beim Widerstand der politischen Eliten nicht - wie öffentlich dargestellt - um die Wahrheit, sondern um den "Anspruch dogmatischer Unfehlbarkeit". Die Eliten würden augenscheinlich für die Wahrheit eintreten, bekämpfen aber den für die Wahrheitsgebung unverzichtbaren Widerspruch: Die uneingeschränkt freie Meinungsäußerung. Das Mittel dazu sei die Zensur.
Steinhöfel zitiert Anetta Kahane, eine Ex-Stasi-Mitarbeiterin von der Amadeu Antonio Stiftung, die im ARD Nachtmagazin gesagt habe: "Und jetzt im Internet können die Leute machen und reden wie sie wollen." Das geht natürlich nicht. Auch in der DDR nannte man so etwas "Staatsfeindliche Hetze".
Recherchen: Die Akteure in Sachen "Hate Speech" / "Hassrede"
und ihre etwaigen Motive
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), seine politische "Gefolgschaft" und seine mit der Bekämpfung kritischer Stimmen beauftragten institutionellen Netzwerke wie z.B. die Amadeu Antonio Stiftung, u.a. vertreten durch Ex-Stasi Mitarbeiterin Anetta Kahane und Julia Schramm, Fachreferentin für "Hate Speech", die von Hagen Grell auf YouTube aufgrund "deutschlandfeindlicher Äußerungen" als sogenannte "Antideutsche" bezeichnet wird, wollen entsprechend ihrer konkreten politischen Gesinnung letztendlich eine einheitliche, aus ihrer Sicht politisch korrekte Richtung vorgeben und eine andere Denk- und Meinungsrichtung, die nicht in ihr konkretes politisches Konzept passt, unterbinden.
Gemäß weiterer Recherche kritisiert Stephan Brandner, Landtagsabgeordneter der Alternative für Deutschland in seiner Rede im Plenum des Thüringer Landtags am
11.08.2016 Frau Kahane und Frau Schramm von der Amadeu-Antonio-Stifung sehr heftig. Er beklagt "Bespitzelung und Denunziation im DDR-Stasi-Stil" und fordert
per Antrag "Keine Stasi 2.0" für Thüringen. Auch sonst findet sich im Internet (u.a. bei YouTube) eine Menge Kritik an der
Amadeu-Antonio-Stiftung, die sehr kritisch als sogenannte "Stasi 2.0" und als "eine der wohl größten Gefahren für die kritische und freie
Meinungsäußerung in der Bundesrepublik" bezeichnet wird. (YouTube-Video).
In diesem privaten YouTube-Video wird zugleich kommuniziert, dass die besagten in Sachen "Hate Speech" engagierten Akteure aufgrund ihrer Tätigkeit und gewissen von ihnen getätigten
menschenfeindlichen Äußerungen und Hass-Botschaften wie z.B. "Sauerkraut, Kartoffelbrei - Bomber Harris, Feuer frei!"selbst Anfeindungen aus dem Internet unterliegen. Aus dem psychologischen
Blickwinkel heraus wird dadurch wahrscheinlich die persönliche Motivation dieser politischen Akteure deutlich verstärkt und ihre Tätigkeit aus dem sachlich-logischen Kontext gerissen, so dass
vermutlich eine regelrecht aggressive Eigenmotivation und regelrechter Hass gegenüber den Kritikern entsteht, die dann wiederum in ihrer eigenen Tätigkeit Ausdruck findet. Nach dem
Aktion-Reaktions-Prinzip könnte somit auch Hass ein Motiv sein, sich gegen sogenannte "Hassreden" einzusetzen.
Laut Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel ("Zensur gefällig? - geplante Einschränkung der Meinungsfreiheit / 1. Mai Kolloqium des Instituts für Gesellschaftswissenschaften) liegen die Motive nicht nur in der piolitischen "Diskurs-Kontrolle", sondern auch "im finanziellen Wohlergehen der sogenannten Institutionen der Zivilgesellschaft, die sich ihren Söldnereinsatz an der Front gegen Hasskriminalität mit Millionen Steuergeldern aus den Töpfen der Ministerien von Frau Schwesig und Herrn Maas finanzieren lassen"
Was will die Politik? Kritik kriminalisieren, verbieten und löschen
Letztendlich will man Kritik verbieten und über Kriminalisierung der freien Meinungsäußerung unter Strafe stellen. Mit dem neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Justizminister Maas soll Kritik im Internet gelöscht und dadurch die Informationen zur Meinungsbildung reduziert und gefiltert werden.
Aufrührerisches Verhalten unzufriedener und ggf. aggressiver Bürger soll so unterbunden werden, ebenso sollen unbequeme Meinungen und Nachrichten, die weite Kreise ziehen - und die Politik der
Regierenden gefährden könnten, tunlichst rechtzeitig unterbunden werden.
Sogenannte "Hassrede" kann bestraft werden. Justizminister Maas (SPD) (bei Anne Will): "Es ist erst mal eine Aufgabe des Rechtsstaates, dafür zu sorgen, dass so was bestraft wird. Mittlerweile werden Leute wegen fortgesetzter Volksverhetzung auf Facebook zu 2 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Also jeder, der sich an die Tastatur setzt, sollte sich das vielleicht noch mal durch den Kopf gehen lassen." Neuerdings können sogar Fahrverbote für Kritiker (YouTube) verhängt werden. Insgesamt betrachtet, sollen Kritiker folglich von vorne herein von Kritik gegen die Regierung und ihre Politik abgehalten werden.
Der von Justiminister Maas (SPD) initiierte staatliche Druck auf Social Media-Betreiber u.a. auf Facebook wächst. Zudem nötigt das neue Gesetz die sozialen Netzwerke dazu, bestimmte Verfahren beim Umgang mit vermeintlich strafbaren Inhalten einzuhalten - laut Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel ein Eingriff in die Unternehmensfreiheit und Freiheit der Berufsausübung.
Bei Verstoß gegen diese vom Staat vorgeschriebenen Maßnahmen drohen nicht nur den Unternehmen, sondern auch den leitenden Angestellten Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. Derzeit beschäftigt allein Facebook (laut Huffington Post vom 28.06.2017) 4500 Lösch- und Sperr-Mitarbeiter in seinem Lösch- und Sperr-Zentrum. Das Unternehmen will laut Huffington Post vom 28.06.2017 3000 neue Mitarbeiter beschäftigen, die Posts sichten, filtern und löschen oder User-Profile sperren.
Zurzeit lösche man jede Woche rund 66.000 Posts auf Druck der Regierung. Jedoch sei es Facebook laut Huffington Post gar nicht klar, was "Hate-Speech" tatsächlich ist. Zudem gelte das, was in einem Land als "Hate-Speech" gilt und damit illegal sei, in einem zweiten Land aber eben nicht. Dennoch müssen die Mitarbeiter im Sinne der Regierung ihre Lösch- und Sperr-Arbeit vornehmen, da sonst hohe Strafen drohen.
Unerbittlich und beflissen gelöscht werden laut Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel nicht aber Posts wie "Fuck Israel" oder ein Profil wie "Vergast alle
Deutschen", sondern vor allem "islamkritische Stimmen" und selbst "sehr sachliche Kritik an der Flüchtlingspolitik". Strafbarer Antisemitismus wird jedoch laut Steinhöfel gerne "durchgewunken", ebenso "abgeschnittene Köpfe von IS Opfern".
Besonders auffällig ist auch, dass insbesondere Infos, Nachrichten und Posts über Migranten-Gewalt gelöscht werden. Dient das ggf. dazu, die Bevölkerung dumm zu halten oder zumindest unwissend zu
lassen? Es sieht zumindest stark danach aus und deckt sich mit den Wahrnehmungen aus der Berichterstattung er öffentlich-rechtlichen Medien:
Hier besteht eine starke Inkongruenz zwischen Wirklichkeit und Darstellung, zwischen dem, was man Polizeimeldungen entnehmen kann und dem, was davon in den öffentlich-rechtlichen Medien zu finden ist: Gar nichts - und wenn, dann nur selten und wenig, dazu immer unkonkret oder verzerrend. Es wird dann hinsichtlich der Täternennung z.B. von "Männern", einem "Mann" oder von einem "Deutschen" gesprochen, wobei ein eventuell vorhandener Migrationshintergrund aufgrund der Regelwerke der politischen Korrektheit unbenannt bleibt. Woran liegt das?
Verständlicherweise wird versucht, eine Verunsicherung oder gar aufkommenden Zorn in der Bevölkerung zu vermeiden. Diese könnte sich sonst gegen die Politik auflehnen oder im schlimmsten Fall sogar zur Selbstjustiz greifen. Auf der anderen Seite besteht jedoch ein Recht auf Zugänglichkeit zu solchen und anderen Informationen, allein um sich eine freie Meinung bilden zu können. Eine solche freie Meinung kann aus Sicht der "Eliten" jedoch gefährlich sein.
Aber wer entscheidet, was "Hassrede" bzw. "Hate Speech" letztendlich wirklich ist - und was sie nicht ist? Wie viele Einschränkungen sollte es geben und wie weit sollen diese Einschränkungen reichen? Wer sind die Schiedsrichter über diese Einschränkungen? Lässt sich das alles mit Demokratie und Meinungsfreiheit vereinbaren? Wo kommt die Idee der "Hassrede" oder der Idee der "politischen Korrektheit" eigentlich her?
Die Idee der "politischen Korrektheit" und ihrer Vokabeln entstammt der sogenannten "Frankfurter Schule" und wurde
entwickelt, um gegen politisch Widersprechende eingesetzt zu werden und sie über dieses Wort-Rhetorik ganz einfach zum Schweigen zu bringen. Aber auch bereits im deutschen Kaiserreich kannte man
die "Unterdrückung der freien Meinungsäußerung" z.B. durch Paragraf 130 des Strafgesetzbuches. Dort stand, dass der, der in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen
der Bevölkerung gegeneinander öffentlich anreizt, mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe belegt werde.
Sozialpsychologie:
Wirkung des Begriffes "Hassrede" auf die Psyche und das Verhalten
Die Wirkung einer derartigen Rhetorik über nur wenige bestimmte Worte bzw. Begriffe wie "Hate Speech" entsteht über die Macht des sozialen Einflusses (siehe: Sozialer Einfluss und Social cognition effect) und auf dem menschlichen Streben nach konformen Verhalten. Schließlich strebt der Mensch nach Konformität mit den tatsächlichen - oder eben nur angenommenen - gesellschaftlichen oder ethischen Normen. Dahinter steckt das Bedürfnis nach dem Gefühl der Zugehörigkeit und der Sehnsucht nach Integration durch Assimilation, aber eben auch der äußere Konformitätsdruck der umgebenden Gesellschaft oder einer Bezugsgruppe.
Dies beeinflusst die Entscheidungsfindung unter Aufgabe der eigener Individualität und ggf. jeglicher rationaler Logik überdurchschnittlich stark. Es entsteht ein gefühlter (bei späterer Etablierung bestimmter Kampfbegriffe aber auch tatsächlicher) Druck auf das Individuum, sich den Anforderungen der vermeintlichen Masse bzw. der Gesellschaft gegenüber konform zu verhalten. Es folgt eine automatische Anpassung an die Normen und Meinungen der Mehrheit bzw. (und das ist der Trick dabei) auch der lediglich "angenommenen" Mehrheit.
Das führt dazu, dass wir uns abgesehen von sogenannten "mehrdeutigen Situationen" auch in eindeutigen Situationen von derartigen Kampfbegriffen (bzw. vom Verhalten anderer) beeinflussen lassen. Sowohl mögliche Belohnungen, als auch die Angst vor Sanktionen, Strafen, Nichtakzeptanz oder Ausgrenzung sind ursächlich ausschlaggebend. Allein um von anderen gemocht oder akzeptiert zu werden, übernehmen wir deren Meinung und Normen, selbst wenn diese unserer eigenen Einschätzung und Meinung widersprechen. Das Motiv für die Beeinflussung ist hier das Bedürfnis nach sozialer Integration.
Ein klassisches Experiment zum normativen sozialen Einfluss ist das Konformitäts-Experiment (Linien-Experiment) von Salomon Asch (1951), bei dem die Versuchspersonen unter dem
Konformitätsdruck der Gruppe falsche Urteile abgaben. Das Konformitäts-Experiment von Asch, einem der bedeutendsten Pioniere der Sozialpsychologie, ist auf viele Bereiche des Alltags übertragbar.
Es zeigt, wie stark Menschen als soziale Wesen Konformitätsdruck unterliegen bzw. auf andere Menschen ausüben können.
Das Experiment zeigte, dass Gruppen, die ihre Position konform vertreten, auch wenn diese offensichtlich falsch ist, Einfluss auf andere Gruppenmitglieder nehmen können. In diesem Zusammenhang
soll auch an die sogenannten Augenzeugen-Experimente von Baron (und anderen), 1996 erinnert werden.
Durch Begriffe wie "Hate Speech" oder "Fake News" sollen bei Menschen Ängste und Verunsicherungen hervorgerufen werden. Sozialpsychologisch bekannt ist, dass allein das Wissen um systematische Überwachung zur Selbstzensur führt, insbesondere dann, wenn die eigene Meinung von der Mehrheitsmeinung abweicht.
Die Salonfähigkeit des Hasses
Während "Hate Speech" offiziell bekämpft wird, werden bestimmte Formen des Hasses geradewegs salonfähig. Bestimmte Formen von "Hate Speech" gelten als etabliert, sozial korrekt und sogar als
schick. Dies hängt von der politischen Richtung ab, bzw. davon, von wem Hassrede ausgeht und wen Hassrede trifft.
Als der amerikanische Präsident Donald Trump zum Entsetzen der Medien ins Weiße Haus einzog, startete eine enorme - bis dato nie dagewesene - Hetzkampagne. So zeigten „Spiegel“-Titelbilder den
amerikanischen Präsidenten mal als blutrünstigen Schlächter, mal als zerstörerischen Kometen, der alles irdische Leben vernichtet. An dieser Hetze beteiligten sich so viele Medien, dass diese in
die Bevölkerung überschwappte, so dass Herabwürdigungen inzwischen salonfähig geworden sind.
Ramin Peymani schreibt bei Journalistenwatch: "Alle Tabus sind aber gefallen, wenn das Satire-Magazin „Titanic“ seine Leser zum Mord an Österreichs Wahlsieger Sebastian Kurz anstiftet, oder eine „Spiegel“-Kolumne die „Neudefinition des Begriffs linker Aktivismus“ fordert und keinen Zweifel daran lässt, dass damit mehr Gewaltbereitschaft gemeint ist." Die Autorin rechtfertige die Ausschreitungen Linksextremer auf der Frankfurter Buchmesse gegen die Vertreter konservativer Verlage, denen ein Appell der Ausrichter zu mehr Zivilcourage „gegen rechts“ vorausgegangen war.
Peymani schreibt weiter, dass „Titanic“-Herausgeber Martin Sonneborn seine Leser dazu aufrufe, „Baby-Hitler“ zu töten, womit angeblich Österreichs designierter Bundeskanzler gemeint sein soll, der in einer über die sozialen Netzwerke verbreiteten Karikatur per Fadenkreuz zum Abschuss frei gegeben wird. Peymani meint, dass man mit der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gegen die vermeintlich „Richtigen“ in Deutschland durchaus davonkommen könne. Er sagt, dass das Klima aufgeheizt wie nie sei. Schuld sei "die Heerschar wildgewordener 68er, die in ihrem erbitterten Kampf gegen den eigenen Bedeutungsverlust zu immer neuen Extremen greift, um Menschen mit abweichenden politischen Grundhaltungen zu brandmarken".
Auch im politisch korrekten staatlichen Humor der öffentlich-rechtlichen Sender ist Hate Speech salonfähig. Auch hier gilt, dass "Hate Speech" legitim und zwingend sei, um Oppositionelle zu bekämpfen, zu beschimpfen oder ins Lächerliche zu ziehen. Beispiel 1: (YouTube). Beispiel 2: (YouTube).
Weitere Infos
Weitere Infos finden Sie hier (Hagen Grell / YouTube)
oder hier (Joachim Steinhöfel / YouTube)
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